Förderprogramme Kreativwirtschaft

Hier finden Sie einen Überblick zu Förderprogrammen der Kreativwirtschaft in den Bereichen Film, Musik, Mode und mehr.

BUNDESWEIT

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GMBH (AWS)

Die aws ist die Förderbank des Bundes. Sie vergibt Zinskredite und Zuschüsse und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Projekte mit Info- und einer Vielzahl an Serviceleistungen.

  • AWS IMPULSE XS
    Zuschuss für die Frühphase von innovativen Projekten im Kontext der Kreativwirtschaft
  •  AWS IMPULSE XL
    Zuschuss für die Entwicklungs- und Umsetzungsphase von innovativen Projekten im Kontext der Kreativwirtschaft
  • AWS PRESEED
    Zuschuss für die Vorgründungsphase von technologisch anspruchsvollen High-Tech-Unternehmen
  • AWS GRÜNDERFONDS
    Startkapital für junge Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial
  • AWS SEEDFINANCING
    Zuschuss für die Gründung von High-Tech Unternehmen und für Ausgründungen von universitären/ nicht universitären Forschungseinrichtungen
  • AWS START-UP-GARANTIE
    Garantieübernahme für die Finanzierung von bis zu 5 Jahre alten gewerblichen, kleinen neugegründeten oder übernommenen Unternehmen

www.awsg.at

EVOLVE KREATIVWIRTSCHAFT IN ÖSTERREICH

evolve ist eine Plattform zur Förderung kreativwirtschaftsbasierter Innovationen. Die Angebotspalette umfasst dabei die Bereiche finanzielle Förderung, Aus- und Weiterbildung, Service und Beratung sowie Networking. Gemeinsam ist diesen Leistungen und Angeboten, dass sie speziell auf die Bedürfnisse der Kreativbranche zugeschnitten sind.
www.evolve.at

AplusB

Das Förderprogramm AplusB wird von der FFG finanziert und vom BM für Verkehr, Innovation und Technologie gefördert. AplusB fördert akademische Unternehmensgründungen und ist als Vertretung der regionalen Gründungszentren in den Bundesländern die Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
www.aplusb.biz

FILM

FILM BUNDESKANZLERAMT ABTEILUNG II/3

In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung II/3 fallen die Förderung innovativer Projekte im Bereich des Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilms, die gezielte Förderung talentierter (an Alter und Erfahrung) junger Filmemacher_innen, die Angelegenheiten des Österreichischen Filminstituts, die Vertretung Österreichs in internationalen Filmförderungsgremien (z. B. Creative Europe/EU und EURIMAGES/Europarat), die Mitwirkung bei Filmwirtschaftsabkommen, audiovisuelle Angelegenheiten im Bereich von WTO und GATS und die Erhaltung des audiovisuellen Erbes.
www.kunstkultur.bka.gv.at

FILMFÖRDERUNG ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT

Förderung für Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung österreichischer Kinofilme bzw. internationaler Koproduktionen – hier ist jedoch nur der österreichische Teil förderbar.
www.filminstitut.at

FERNSEHFONDS ÖSTERREICH

Die Fördermittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktionen und der Leistungsfähigkeit der Österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten.
www.rtr.at

FISA – FILMSTANDORT ÖSTERREICH

FISA – Filmstandort Austria ist das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) zur Förderung von Kinofilmen. Es werden nationale Produktionen, österreichisch-ausländische Koproduktionen sowie Serviceproduktionen im Rahmen der Herstellung unterstützt.
www.filmstandort-austria.at

MUSIK

ÖSTERREICHSICHER MUSIKFONDS

Der Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen, um damit ihre Verwertung und Verbreitung zu steigern und Österreich als Kreativstandort zu stärken. Weiteres gefördert werden Inlands-Livetourneen sowie Exportaktivitäten.
www.musikfonds.at

SKE

Die SKE bezahlen – so lautet der gesetzliche Auftrag – Förderungen an Tantiemen-Bezugsberechtigte der austro mechana. Alle Förderungen müssen somit jenen Komponistinnen und Komponisten direkt zu- oder indirekt zu Gute kommen, die über die austro mechana Urhebertantiemen beziehen.
www.ske-fonds.at

MUSIK, SCHAUSPIEL, TANZ, ALLG. KUNSTANGELEGENHEITEN BUNDESKANZLERAMT ABTEILUNG II/2

In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung II/2 fallen Subventionen und Beratung für größere Bühnen, Kleinbühnen und freie Theaterschaffende, Orchester und Musikensembles, Konzertveranstalter und Festspiele, Unterstützung und Beratung für Einzelpersonen im Fachbereich, dazu gehören Arbeitsstipendien für schöpferische Tätigkeit und Fortbildung im Ausland, Produktionskostenzuschüsse, Staatsstipendien, Materialkostenzuschüsse und vieles mehr.
www.kunstkultur.bka.gv.at

MODE

AFA SUPPORT | COLLECTION

Die Austrian Fashion Association fördert mit diesem Förderprogramm die Entwicklung kreativer Kollektionskonzepte und deren Umsetzung in marktfähige Musterkollektionen und Prototypen in den Bereichen Mode und Accessoire.
www.austrianfashionassociation.at

AFA SUPPORT | FOCUS

Fördert Verwertungsaktivitäten für Kollektionen in den Bereichen Mode und Accessoire, insbesondere Vertriebs- und Marketingmaßnahmen sowie strategische Kooperationen, die der nachhaltigen Positionierung und Konsolidierung des geförderten Labels am nationalen und internationalen Ordermarkt dienen.
www.austrianfashionassociation.at

GO-INTERNATIONAL – SHOWROOMFÖRDERUNG PARIS FASHION WEEK

Die Außenwirtschaft Austria bezuschusst die Kollektionspräsentationen österreichischer Modedesigner_innen während der Pariser Fashion Week. Die Fördermittel sind dazu bestimmt, Veranstaltungs- und Mietkosten, Marketingkosten für den Zielmarkt, Kosten für Salespersonal, Transport- und Reisekosten mitzufinanzieren. Koordiniert wird die Antragstellung von der Austrian Fashion Association.
www.austrianfashionassociation.at

BILDENDE KUNST, ARCHITEKTUR, DESIGN, MODE, FOTO UND MEDIENKUNST BUNDESKANZLERAMT ABTEILUNG II/1

Die Abteilung II/1 fördert Künstlerinnen und Künstler, Künstler_innengruppen, Vereine und andere Institutionen in den Sparten: Bildende Kunst, Architektur und Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst.
www.kunstkultur.bka.gv.at

ANDERE

LITERATUR UND VERLAGSWESEN, BÜCHEREIEN BUNDESKANZLERAMT ABTEILUNG II/5

In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung II/5 fallen die Förderung der Literatur einschließlich der Kinder- und Jugendliteratur, der Vereine und Veranstaltungen, der Literatur- und Kulturzeitschriften, Literaturstipendien, die Verlagsförderung und Förderung von Kleinverlagen, die Übersetzungsförderung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendbucharbeit, Kommission für Kinder- und Jugendliteratur und die Redaktion des Kunstberichts.
www.kunstkultur.bka.gv.at

AUSZEICHUNGSANGELEGENHEITEN, SONDERPROJEKTE, VERANSTALTUNGSMANAGEMENT; DIGITALISIERUNG BUNDESKANZLERAMT ABTEILUNG II/6

Die Agenden der Abteilung umfassen Ehrenzeichen- und Auszeichnungsangelegenheiten im Kunstbereich, Veranstaltungsmanagement für Veranstaltungen im Sektionsbereich, Durchführung von Sonderprojekten, Durchführung von Artist in Residence-Programmen und Förderung von bilateralem Künstleraustausch.
www.kunstkultur.bka.gv.at

KULTURINITIATIVEN, VOLKSKULTUR BUNDESKANZLERAMT ABTEILUNG II/7

Der Aufgabenbereich der Abteilung II/7 umfasst: die Förderung von Kulturent- wicklung und Kulturinitiativen, die Förderung spartenübergreifender und interdisziplinärer Kunst- und Kulturprojekte, die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten im sozio-kulturellen Raum, die angewandte Kulturforschung, Dokumentation und Evaluation, Maßnahmen im Bereich Kulturmanagement sowie die Koordination der parlamentarischen Anfragen für die Sektion.
www.kunstkultur.bka.gv.at

NETIDEE

Die Internet Foundation Austria (IPA) unterstützt mit diesem Förderprogramm Projekte und Aktivitäten, die den Ausbau, die weitere Verbreitung und die vielseitige Nutzung des Internets in Österreich fördern.
www.netidee.at